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Der varmeco -Kollektor S04-G wird  vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt,  Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 5. Dezember 2007 (Bundesanzeiger Nr. 241 vom 28. Dezember 2007, Seite 8383f) eingestuft.


Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens.

 

Juli 2010: Nach der Freigabe des Marktanreizprogramms sind nun die neuen Förderrichtlinien veröffentlicht worden - Anträge können ab sofort wieder gestellt werden.

Im Folgenden ein Auszug aus der Meldung vom BSW.
"...Nach dem das Bundesumweltministerium Ende letzter Woche den Förderstopp nach Freigabe der Haushaltsmittel aufheben konnte, ist nun auch eine geänderte Förderrichtlinie veröffentlicht worden.

Diese gilt ab dem 12.7.2010 und ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de/inhalt/43273/41238/ abrufbar.

Neue Anträge können ab sofort wieder beim BAFA gestellt werden.

Dazu müssen unbedingt die neuen Antragsformulare verwendet werden, die auf der BAFA-Seite (www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/formulare/index.html) zum Download zur Verfügung stehen.
Alle Anträge, die im Zeitraum des Förderstopps (4.5. bis 11.7.2010) beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Die Antragsteller können jedoch nach Maßgabe der neuen Richtlinie erneut einen Antrag stellen. Bereits errichtete Anlagen, die weiterhin förderfähig sind und für die noch kein Antrag gestellt wurde, können ebenfalls Anträge zu den neuen Konditionen stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlagen länger als 6 Monate zurückliegt. Für diese Anlagen wird eine Ausnahmeregelung geschaffen und die Antragsfrist verlängert. Demnach sind Anlagen, die im Zeitraum 1.11.2009 bis 28.2.2010 errichtet wurden, bis zu 9 Monate nach der Installation noch antragsberechtigt.

Zukünftig wird sich die MAP-Förderung auf den Gebäudebestand konzentrieren. Als neue Fördervoraussetzung ist in der Richtlinie festgelegt, dass nur Gebäude, "die bereits über ein Heizungssystem verfügen" förderfähig sind. Einzige Ausnahme bilden hier solare Prozesswärmeanlagen, die auch weiterhin im Neubau möglich sind.
Die Förderung von Warmwasseranlagen ist nur noch in der Innovationsförderung im Bereich der Mehrfamilienhäuser möglich.

Auch die Fördersätze werden angepasst. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Basisförderung (für Kombianlagen hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäusern) 90 Euro/qm
  • Innovationsförderung (für Warmwasser, Heizungsunterstützung, Kälteanlagen, Prozesswärme) 180 Euro/qm
  • Kesseltauschbonus (befristet bis Ende 2010) 400 Euro
  • Regenerativer Kombinationsbonus 500 Euro
  • Effizienzbonus (nur noch eine Stufe) insgesamt das 1,5-fache der Basisförderung


Weitergehende Informationen zum MAP in der Kurzübersicht (PDF):
www.private-press.de/bsw_intern/map_kurzueb.pdf

Aktuelle Übersicht der Förderkonditionen des Bundesumweltministeriums (PDF):
www.private-press.de/bsw_intern/map-uebers-bmu.pdf

Interaktive Informationen zur Solarförderung erhalten Sie wie immer auch unter
www.solarfoerderung.de

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat seine Pressearbeit deutlich intensiviert, um die Informationen zur Entsperrung der Fördermittel und den neuen Förderkonditionen schnell zu verbreiten und damit den Markt wieder anzukurbeln. ..."

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